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Förderung einer Fortbildungsprämie Wärmepumpe (nur für NRW)

Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Gefördert werden Schulungen nach Richtlinie VDI 4645. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro erfolgreich absolvierten Fortbildungstag und Beschäftigten. Die maximale Fördersumme ist auf 1.500 Euro je Beschäftigten begrenzt.

Hier geht es zur Landesförderung:
https://www.bra.nrw.de/

Ablauf der Antragsstellung
Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bearbeitung dauert etwa 2-4 Werktage.

  1. Angebot für die Schulungsmaßnahme einholen
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen
  3. PIN-Code anfordern (kommt per E-Mail) und im Formular eingeben
  4. Anschließend „wahrheitsgemäße Angaben“ bestätigen
  5. Erhalt der Eingangsbestätigung per E-Mail
  6. Nach positiver Prüfung kommt ein Zuwendungsbescheid. Erst jetzt darf die Maßnahme beauftragt werden.
  7. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid die Fördersumme abgerufen werden.
  8. Nach positiver Prüfung wird die Fördersumme überwiesen.
Hinweis: Anschrift der Fortbildungseinrichtung ist SHK INFO GmbH, Grüner Weg 9, 33449 Langenberg