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Förderung einer Fortbildungsprämie Wärmepumpe (nur für NRW)

Antragsberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Gefördert werden Schulungen nach Richtlinie VDI 4645. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro pro erfolgreich absolvierten Fortbildungstag und Beschäftigten. Die maximale Fördersumme ist auf 1.500 Euro je Beschäftigten begrenzt.

Hier geht es zur Landesförderung:
https://www.bra.nrw.de/

Ablauf der Antragsstellung
Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bearbeitung dauert etwa 2-4 Werktage.

  1. Angebot für die Schulungsmaßnahme einholen
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen
  3. PIN-Code anfordern (kommt per E-Mail) und im Formular eingeben
  4. Anschließend „wahrheitsgemäße Angaben“ bestätigen
  5. Erhalt der Eingangsbestätigung per E-Mail
  6. Nach positiver Prüfung kommt ein Zuwendungsbescheid. Erst jetzt darf die Maßnahme beauftragt werden.
  7. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid die Fördersumme abgerufen werden.
  8. Nach positiver Prüfung wird die Fördersumme überwiesen.
Hinweis: Anschrift der Fortbildungseinrichtung ist SHK INFO GmbH, Grüner Weg 9, 33449 Langenberg
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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.

Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt.


Antragsberechtigt für Schulungen sind
  1. Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  2. Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  3. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie erfolgt die Antragstellung?
  1. Antrag über das elektronische Antragsformular beim BAFA einreichen
  2. Warten bis der Zuwendungsbescheid zugegangen ist
  3. Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
Nach Antragstellung darf noch nicht mit der Durchführung der Schulung begonnen werden, sondern erst dann, wenn der Zuwendungsbescheid zugegangen ist.

Hinweis: Die SHK Academy ist mit der SHK INFO GmbH unter der Identifikationsnummer BAWB 50010000 als Anbieter für Schulungsmaßnahmen gelistet.